Verordnung des Innenministeriums über die Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugsdienstes, des Einsatzdienstes der Feuerwehr und des technischen Dienstes der Landesfeuerwehrschule, des Vollzugs- und Werkdienstes im Justizvollzug

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversor-gung, Beihilfe, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


 

Auf Grund von § 79 Abs. 6 und 7 des Landesbeamtengesetzes (LBG) vom 9. November 2010 (GBl. S. 793) wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium verordnet:

Verordnung des Innenministeriums über die Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugsdienstes, des Einsatzdienstes der Feuerwehr und des technischen Dienstes der Landesfeuerwehrschule, des Vollzugs- und Werkdienstes im Justizvollzug sowie des Abschiebungshaftvollzugsdienstes (Heilfürsorgeverordnung - HVO)

vom 3. Januar 2011, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 15. November 2022 (GBl. S. 540, 553).


Inhaltsverzeichnis

Erster Teil - Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugsdienstes, des technischen Dienstes der Landesfeuerwehrschule, des Vollzugs- und Werkdienstes im Justizvollzug sowie des Abschiebungshaftvollzugsdienstes  

§ 1 - Heilfürsorgeberechtigte 

§ 2 - Art und Umfang der Heilfürsorgeleistungen

§ 3 - Kostenträger 

§ 4 - Ambulante Betreuung

§ 5 - Ambulante Betreuung bei Wohnverpflichtungen und von Einsatzeinheiten

§ 6 - Zahnärztliche Betreuung 

§ 7 - Zahnersatz

§ 8 - Krankenhausbehandlung

§ 8a - Spende von Organen oder Geweben

§ 9 - Krankenpflege

§ 10 - Familien- und Haushaltshilfe

§ 11 - Versorgung mit Arzneimitteln und Verbandmitteln

§ 12 - Hilfsmittel und Körperersatzstücke

§ 13 - Heilmittel, Soziotherapie und digitale Gesundheitsanwendungen

§ 14 - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 

§ 15 - Vorbeugende Maßnahmen

§ 16 - Fahr- und Transportkosten 

§ 17 - Leistungen außerhalb des Landes 

§ 18 - Zuständigkeit 

Zweiter Teil - Heilfürsorge für Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr 

§ 19  

Dritter Teil - Übergangs- und Schlussbestimmungen 

§ 20 - Inkrafttreten, Übergangsbestimmung


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem schönen "Ländle" Baden-Württemberg. Sehenswürdigkeiten sind vor allem Burg Hohenzollern, Bodensee, Europa-Park in Rust, Lichtentaler Allee in Baden-Baden, Mercedes-Benz Museum in Stuttgart, Schloss Heidelberg, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. 


Red 20231020

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-bayern.de © 2024