Sonderzahlungen für Beamte in Bayern

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Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern 

 

Jährliche Sonderzahlung in Bayern

Grundbetrag
(„Weihnachtsgeld“)
A 3 bis A 11 und Anwärter

70 Prozent

Versorgungsempfänger 60 Prozent)

 

alle übrigen Besoldungsgruppen

des Grundbetrages bzw. Anwärtergrundbetrages eines Monats gem. Art. 83 Abs.1 BayBesG

zzgl. + 84,29 Prozemt des Familienzuschlags eines Monats (Jahresdurchschnitt)

Verorgumngsempfänger:
Der Versorgungsbezüge gem.
Art. 76 BayBeamtVG

65 Prozent

Versorgungsempfänger 56 Prozent)

Erhöhungsbetrag A 3 bis A 8 sowie Anwärter und Dienstanfänger pro Monat: 8,33 Euro
Sonderbetrag für Kinder Für jedes Kind, für das ein Familienzuschlag gewährt wird pro Monat: 2,13 Euro
     

 

- Beamte bis BesGr A 11 sowie Anwärter und Empfänger von Unterhaltsbeihilfe erhalten 70 Prozent Weihnachtsgeld. Ab BesGr. A 12 werden 65 Prozent von 1/12 der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge gezahlt.

- Versorgungsempfänger bis BesGr. A 11 erhalten 60 Prozent, ab BesGr. A 12 56 Prozent der Monatsbezüge.

- zzgl. Werden gezahlt: 84,29 Prozent des gewährten Familienzuschlags 

- A 2 bis A 8 sowie Anwärter und Dienstanfängern erhalten daneben den monatlichen Erhöhungsbetrag von jeweils 8,33 Euro 

*Wenn Sonderzahlungen gezahlt werden, erfolgt diese mit den Dezemberbezügen


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