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Für Beamtinnen und Beamte in Bayern gelten eigenständige Regelungen des Landesbeamtenrechts. Die wichtigsten Fragen zu den Umzugskosten sind im Bayerischen Umzugskostengesetz geregelt. Eine aktuelle Fassung des Bayerischen Umzugskostengesetzes (Stand: 24.06.2005) finden Sie hier:
Art. 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Art. 3 Anspruch auf Umzugskostenvergütung oder auf Umzugskostenbeihilfe
Art. 4 Gewährung der Umzugskostenvergütung
Art. 8 Mietentschädigung und Wohnungsvermittlungsgebühren
Art. 9 Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen
Art. 10 Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen
Art. 11 Gewährung einer Umzugskostenbeihilfe
Art. 12 Gewährung eines Auslagenersatzes
Art. 14 Ermächtigung, Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Art. 16 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Übergangsregelung