Bayerisches Umzugskostengesetz - Übersicht -

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Für Beamtinnen und Beamte in Bayern gelten eigenständige Regelungen des Landesbeamtenrechts. Die wichtigsten Fragen zu den Umzugskosten sind im Bayerischen Umzugskostengesetz geregelt. Eine aktuelle Fassung des Bayerischen Umzugskostengesetzes (Stand: 24.06.2005) finden Sie hier:

Art. 1 Geltungsbereich

Art. 2 Persönlicher Anwendungsbereich

Art. 3 Anspruch auf Umzugskostenvergütung oder auf Umzugskostenbeihilfe

Art. 4 Gewährung der Umzugskostenvergütung

Art. 5 Umzugskostenvergütung

Art. 6 Beförderungsauslagen

Art. 7 Reisekosten

Art. 8 Mietentschädigung und Wohnungsvermittlungsgebühren

Art. 9 Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen

Art. 10 Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen

Art. 11 Gewährung einer Umzugskostenbeihilfe

Art. 12 Gewährung eines Auslagenersatzes

Art. 13 Trennungsgeld

Art. 14 Ermächtigung, Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Art. 15 Zuständigkeiten

Art. 16 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Übergangsregelung

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