Urlaubsverordnung Bayern - Übersicht -

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Für Beamtinnen und Beamte in Bayern gelten eigenständige Regelungen des Landesbeamtenrechts. Die wichtigsten Fragen zum Erholungsurlaub der Beamten sind in der Urlaubsverordnung geregelt. Eine aktuelle Fassung der Bayerischen Urlaubsverordnung (Stand: 20.03.2007) finden Sie hier:

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Urlaubsanspruch

§ 3 Urlaubsdauer

§ 4 Urlaubsdauer bei Abweichung von der Fünf-Tage-Woche

§ 5 Zusatzurlaub für gesundheitsschädliche oder gesundheitsgefährdende Tätigkeiten

§ 6 Begriff des Wechselschicht-, Schicht- und Nachtdienstes

§ 7 Zusatzurlaub für Schichtdienst

§ 8 Höchstdauer des Zusatzurlaubs

§ 9 Erkrankung während des Erholungsurlaubs

§ 10 Einbringung des Erholungsurlaubs

§ 11 Ansparung des Erholungsurlaubs

§ 12 Anspruch auf Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung

§ 13 Inanspruchnahme der Elternzeit

§ 14 Entlassungsschutz während der Elternzeit

§ 15 Krankheitsfürsorge während der Elternzeit

§ 16 Dienstbefreiung

§ 17 Kommunale Mandatsträger, Ausübung anderer ehrenamtlicher Tätigkeiten im öffentlichen Leben

§ 18 Sonderurlaub

§ 19 Urlaub zur Durchführung einer Kur

§ 20 Fernbleiben vom Dienst an geschützten Feiertagen

§ 21 Nachweis vorübergehender Dienstunfähigkeit

§ 22 Antrag auf Genehmigung des Urlaubs

§ 23 Widerruf der Genehmigung eines Urlaubs

§ 24 Weitergeltung sonstiger Rechtsvorschriften

§ 25 Erlaß von Verwaltungsvorschriften

§ 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

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