Bayerisches Beamtengesetz: Art. .19 Ernennung beim Wechsel der Laufbahngruppe

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Art. 19 Ernennung beim Wechsel der Laufbahngruppe

Einer Ernennung bedarf es - neben den in § 8 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BeamtStG geregelten Fällen - zur Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe.


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