Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) mit den Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften: § ..2 Arten der Versorgung

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Beamtenversorungsgesetz: § 2 Arten der Versorgung 

Versorgungsbezüge sind
1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2. Hinterbliebenenversorgung,
3. Bezüge bei Verschollenheit,
4. Unfallfürsorge,
5. Übergangsgeld,
6. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
7. Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1,
8. Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3,
9. Leistungen nach den §§ 50a bis 50e,
10. Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3,
11. Anpassungszuschlag nach § 69b Satz 5,
12. Einmalzahlung nach Abschnitt 11.


Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften:
Zu § 2 Arten der Versorgung
2.0.1.1 In § 2 sind alle Versorgungsbezüge abschließend aufgezählt.

 

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Arten der Versorgung

(1) Versorgungsbezüge sind
1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2. Hinterbliebenenversorgung,
3. Bezüge bei Verschollenheit,
4. Unfallfürsorge,
5. Übergangsgeld,
6. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
7. Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1,
8. Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2,
9. Leistungen nach den §§ 50a bis 50e,
10. Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3,
11. Anpassungszuschlag nach § 69b Abs. 2 Satz 5.

(2) Zur Versorgung gehört ferner die jährliche Sonderzahlung nach § 50 Abs. 4 und 5.

 


 

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