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Bayern

 

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

 

Meldung vom 17.01.2022

Bericht aus der Kabinettssitzung der bayerischen Staatsregierung

Mehr Geld für Bayerns Beschäftigte / Sonderzahlung im März

Der Freistaat Bayern überträgt den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom 29. November 2021 eins zu eins auf die bayerischen Beamtinnen, Beamten, Professorinnen und Professoren sowie Richterinnen und Richter.

Das Bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die entsprechende Bezügeanpassung 2022 beschlossen.

Ab dem 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Erhöhung um 2,8 Prozent sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung für aktive Beamtinnen und
Beamte, Professorinnen und Professoren sowie Richterinnen und Richter von 1.300 Euro.

Für Anwärter werden die Anwärtergrundbeträge zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro aufgestockt, außerdem erhalten sie eine Corona-Sonderzahlung
von 650 Euro.

Ruhestandsbeamte und sonstige Versorgungsempfänger

Die Bezüge der Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend des Tarifergebnisses um 2,8 Prozent ab 1. Dezember 2022 erhöht.

Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags hat der Ministerrat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beauftragt, die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung mit dem Gehalt für den Monat März 2022 zu veranlassen.

Nachricht vom November 2021

Der für das Dienstrecht der Beamten zuständige bayerische Finanzminister Albert Füracker hat angkündigt, das Ergebnis des Tarifabschlusses 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern zu übertragen.

Auch die Bezüge der Versorgungsempfänger(innen sollen entsprechend angehoben werden )2,8 Prozent zum 01.12.2022).

Der Minister sagte zu, dass die Staatsregierung  einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung beschließen und dem Landtag zuleiten wird.

   

 

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