Bayerische Zulagenverordnung (BayZulV)

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Freistaats Bayern geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


Verordnung über die Gewährung von Zulagen (Bayerische Zulagenverordnung – BayZulV) 

 

zuletzt geändert: 12.06.2018

Die Verordnung wurde aufgrund von Art. 51 Abs. 4 und Art. 55 Abs. 1 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) erlassen.

Übersicht

Teil 1 Stellenzulagen
§  1 Lehrzulage
§  2 Lehrtätigkeit
§  3 Höhe der Lehrzulage
§  4 Ausschlusswirkung der Lehrzulage
§  5 Lehrerfunktionszulage
§  6 Luftfahrtgeräteprüferzulage
§  7 Steuerprüferzulage
§  8 Gewährung der Stellenzulagen bei Teilzeitbeschäftigung
§  9 Konkurrenzregelungen
§ 10 Haushaltsvorbehalt

Teil 2 Zulagen für besondere Erschwernis
§ 11 Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
§ 12 (aufgehoben)
§ 13 Krankenpflegezulage
§ 14 Sondereinsatzzulage
§ 14a Reaktorzulage
§ 15 Fliegererschwerniszulage
§ 16 Bergführerzulage
§ 17 Taucherzulage
§ 18 Sprengstoffentschärferzulage, Sprengstoffermittlerzulage
§ 19 Gewährung der Erschwerniszulagen bei Teilzeitbeschäftigung
§ 20 Konkurrenzregelungen

Teil 3 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 21 Übergangsregelung
§ 22 Inkrafttreten

Hier geht es zum Wortlaut der aktuellen Verordnung. Dort finden Sie auch die jeweils aktuellen Beträge für die einzelnen Zulagen >>>http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZulV/true


Urlaub, Reise und Freizeit zu den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Bayern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeberin Bayern. Besonders lohnenswert ist München (mit den Sehenswürdigkeiten Marienplatz, Frauenkirche, Deutsches Museum, Englischer Garten, Schloss Nymphenburg). Viel zu bieten hat auch die Frankenmetropole Nürnberg (Christkindlesmarkt, Historische Altstadt, Lorenz Kirche, Nürnberger Frauenkirche, Kaiserburg, Reichsparteitagsgebäude). Schauen Sie auch mal in Bamberg vorbei mit dem Weltkulturerbe Bamberg, Historische Altstadt, Alte Hofhaltung und Bamberger Dom). Neben Bergen bietet Bayern auch sehr schöne Seen: Chiemsee, Starnberger See, Tegernsee, Eibsee und der Königssee mit seinem berühmten ECHO)...  


Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-bayern.de © 2024