Besoldungsdienstalter (Beamtenrecht in Bayern)

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Besoldungsdienstalter (Beamtenrecht in Bayern)

Festsetzung des Besoldungsdienstalters/Besoldungslebensalters

Zur Festsetzung des Besoldungsdienstalters/Besoldungslebensalters veranlasst die Ernennungsbehörde oder eine andere personalverwaltende Stele/Beschäftigungsstelle die Erhebung des Werdegangs anhand eines Erhebungsbogens. Die Betroffenen füllen den Erhebungsbogen aus und bestätigen die Richtigkeit der Angaben. Soweit erforderlich, ermittelt die nach Satz 1 zuständige Stelle der Bezügestelle entsprechende Auszüge aus dem Personalakt. Erforderliche weitere Ermittlungen stellt die Bezügestelle an. Die mitgeteilten bzw. ermittelten Daten sind auch Grundlage für die Festsetzung des Jubiläumsdienstalters (§ 12 ZustV-Bezüge). Die Bezügestelle übersendet der personalverwaltenden Stelle soweit erforderlich einen Abdruck der Festsetzung des Besoldungsdienstalters/Besoldungslebensalters und des Jubiläumsdienstalters, ferner zweimal jährlich eine Liste der Zahlungsempfänger, die im folgenden Kalenderhalbjahr ein Dienstjubiläum haben.

Auszug aus der Bayerischen Verwaltungsvorschrift: Vollzug der Verordnung über Zuständigkeiten für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsempfängern (ZustV-Bezüge)


Hier die Fassung der Bundesnorm zum Besoldungsdienstalter: www.besoldung-online.de 

 


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