Bayerisches Hochschulpersonalgesetz (BayHSchPG)

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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie des weiteren wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen (Bayerisches Hochschulpersonalgesetz – BayHSchPG) 

 

auf dieser Seite finden Sie die Inhaltsübersicht des BayHSchPG

ab hier finden Sie die Normen der Art. 1 bis Art. 20

ab hier finden Sie die Art. 21 ff.

 

Gesamtübersicht

Erster Teil A. Geltungsbereich
Art. 1 Geltungsbereich
Art. 2 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal

Erster Teil B Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal

Abschnitt I Gemeinsame Vorschriften
Art. 3 Allgemeines
Art. 4 Oberste Dienstbehörde
Art. 5 Lehr- und Prüfungstätigkeit
Art. 6 Nebentätigkeit und Mitarbeiterbeteiligung

Abschnitt II Professoren und Professorinnen
Art. 7 Einstellungsvoraussetzungen
Art. 8 Dienstrechtliche Stellung
Art. 9 Dienstaufgaben
Art. 10 Beamtenrechtliche Sonderregelungen
Art. 11 Freistellung für Forschung, künstlerische Entwicklungsvorhaben und praxisbezogene Tätigkeit
Art. 12 Akademische Würde „Professor“ oder „Professorin“; Berufsbezeichnung von Professoren und Professorinnen
Art. 13 Rechte nach dem Eintritt in den Ruhestand

Abschnitt III Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen
Art. 14 Einstellungsvoraussetzungen
Art. 15 Dienstrechtliche Stellung
Art. 16 Dienstaufgaben
Art. 17 Sonderregelungen

Abschnitt IV Berufungsverfahren
Art. 18 Berufung von Professoren, Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen

Abschnitt V Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Art. 19 Einstellungsvoraussetzungen
Art. 20 Dienstrechtliche Stellung
Art. 21 Dienstaufgaben
Art. 22 Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Weiterqualifizierungsaufgaben
Art. 23 Personal mit ärztlichen Aufgaben

Abschnitt VI Lehrkräfte für besondere Aufgaben
Art. 24 Einstellungsvoraussetzungen, dienstrechtliche Stellung und Dienstaufgaben

Zweiter Teil Nebenberuflich wissenschaftlich und künstlerisch Tätige

Abschnitt I Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen
Art. 25 Bestellung
Art. 26 Rechtsstellung
Art. 27 Widerruf der Bestellung

Abschnitt II Privatdozenten, Privatdozentinnen, außerplanmäßige Professoren und Professorinnen
Art. 28 Rechtsstellung der Privatdozenten und Privatdozentinnen
Art. 29 Außerplanmäßige Professoren und Professorinnen
Art. 30 Widerruf

Abschnitt III Lehrbeauftragte
Art. 31 Bestellung, Rechtsstellung und Aufgaben
Art. 32 Lehrauftragsvorschriften

Abschnitt IV Sonstige nebenberuflich Tätige
Art. 33 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, studentische Hilfskräfte

Dritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
Abschnitt I Übergangsvorschriften
Art. 34 Entpflichtung und Altersgrenze
Art. 35 Übergangsvorschriften für am 30. September 1978 vorhandene Beamte und Beamtinnen
Art. 36 Übergangsvorschriften für Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen, außerplanmäßige Professoren und Professorinnen sowie Privatdozenten und Privatdozentinnen
Art. 37 Übergangsvorschriften für Professoren und Professorinnen der Besoldungsgruppen C 3 und C 4
Art. 38 Übergangsvorschriften für wissenschaftliche und künstlerische Assistenten, Oberassistenten und Oberingenieure

Abschnitt II Schlussvorschriften
Art. 39 Kirchenverträge
Art. 40 Fachhochschulstudiengänge
Art. 41 Einteilung des Studienjahres
Art. 42 Rechtsvorschriften
Art. 43 Inkrafttreten

Hier geht es zur aktuellen Fassung des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG) 
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHSchPG/true 


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