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Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Bayern
Familienzuschlag Bayern
Gültig ab 1. Dezember 2022 (Monatsbetrag in Euro)
Stufe 1 | Stufe 2 | |
Betrag in Euro | Betrag in Euro | |
Besoldungsgruppe A 3 bis A 8 | 142,52 | 270,46 |
übrige Besoldungsgruppen | 149,64 | 277,58 |
für das dritte und jedes weitere Kind | ||
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 127,94 €, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 396,51 €. |
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Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre
Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Für Bayern gelten folgende Beträge:
Familienzuschlag ab 01.01.2018
Monatsbeträge in Euro
Familienzuschlag |
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 |
128,36 |
243,60 |
übrige Besoldungsgruppen |
134,76 |
250,00 |
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 115,24 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 357,16 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,58 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppe A 3 um je 27,87 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 22,30 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 16,72 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zu sätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 35 Abs. 2 BayBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 119,24 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 126,60 Euro.
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Red 20230515