BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Freistaats Bayern geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern
Jährliche Sonderzahlung in Bayern
Grundbetrag („Weihnachtsgeld“) |
A 3 bis A 11 und Anwärter |
70 Prozent Versorgungsempfänger 60 Prozent) |
alle übrigen Besoldungsgruppen des Grundbetrages bzw. Anwärtergrundbetrages eines Monats gem. Art. 83 Abs.1 BayBesG zzgl. + 84,29 Prozemt des Familienzuschlags eines Monats (Jahresdurchschnitt) Verorgumngsempfänger: |
65 Prozent Versorgungsempfänger 56 Prozent) |
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Erhöhungsbetrag | A 3 bis A 8 sowie Anwärter und Dienstanfänger | pro Monat: 8,33 Euro |
Sonderbetrag für Kinder | Für jedes Kind, für das ein Familienzuschlag gewährt wird | pro Monat: 2,13 Euro |
- Beamte bis BesGr A 11 sowie Anwärter und Empfänger von Unterhaltsbeihilfe erhalten 70 Prozent Weihnachtsgeld. Ab BesGr. A 12 werden 65 Prozent von 1/12 der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge gezahlt.
- Versorgungsempfänger bis BesGr. A 11 erhalten 60 Prozent, ab BesGr. A 12 56 Prozent der Monatsbezüge.
- zzgl. Werden gezahlt: 84,29 Prozent des gewährten Familienzuschlags
- A 2 bis A 8 sowie Anwärter und Dienstanfängern erhalten daneben den monatlichen Erhöhungsbetrag von jeweils 8,33 Euro
*Wenn Sonderzahlungen gezahlt werden, erfolgt diese mit den Dezemberbezügen
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