Mehrarbeitsvergütungsverordnung in Bayern

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Mehrarbeitsvergütungsverordnung in Bayern

Im Freistaat Bayern gibt es keine eigenständige „Mehrarbeitsvergütungsverordnung“, sondern die Regelungen sind in der Bayerischen Verordnung über die Unterrichtspflichtzeit (BayUPZV) und der allgemeinen Regelung für den öffentlichen Dienst für Beamte zu finden.

Die Neuregelung ab März 2025 sieht vor, dass Lehrkräfte Mehrarbeit zuerst durch Freizeitausgleich ausgleichen müssen, der innerhalb von drei Monaten erfolgen sollte. Nur wenn dieser Freizeitausgleich aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist, kann nach Ablauf der Frist eine Vergütung gewährt werden.


 

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Red 20250918 

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