Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (Bayerische Arbeitszeitverordnung – BayAzV) - Übersicht -

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Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst
(Bayerische Arbeitszeitverordnung – BayAzV)

Für Beamtinnen und Beamte in Bayern gelten eigenständige Regelungen des Landesbeamtenrechts. Die wichtigsten Fragen zur Arbeitszeit der Beamten sind in der Arbeitszeitverordnung geregelt. Eine aktuelle Fassung der Bayerischen Arbeitszeitverordnung finden Sie hier:

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Regelmäßige Arbeitszeit

§ 3 (aufgehoben)

§ 4 Dienst in Bereitschaft

§ 5 Arbeitstage

§ 6 Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten

§ 7 Gleitende Arbeitszeit

§ 8 Feste Arbeitszeit

§ 8a (aufgehoben)

§ 8 b Regelungen für die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit

§ 9 Schichtdienst und wechselnder Dienst

§ 10 Einheitliche Arbeitszeit

§ 11 Arbeitszeit für jugendliche Beamte und Dienstanfänger

§ 12 Arbeitszeit für schwer behinderte Beamte

§ 13 Arbeitszeit für Arbeitnehmer

§ 14 Übergangsregelung zur Anhebung der regelmäßigen Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung und zur Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle

§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


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