Vorreiter bei Zulagendynamisierung
Der Entwurf des „Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2015/2016“, der derzeit im Bayerischen Landtag behandelt wird, sieht neben der Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge die Dynamisierung der Stellenzulagen für besondere Funktionen, der Erschwerniszulagen für besondere Belastungen und der Ballungsraumzulage vor. Damit erhöhen sich diese ebenfalls rückwirkend zum 1. März 2015 um 2,1 Prozent sowie zum 1. März des kommenden Jahres um 2,3 Prozent und werden auch an den künftigen Besoldungs- und Versorgungsanpassungen teilnehmen. Damit ist Bayern der Vorreiter unter den Dienstherren.
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Quelle: Beamten-Magazin 06/2015
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