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Änderungen und Neuregelungen zur Beihilfe in Bayern ab 1.1.2025
Bayern
Die wichtigsten Änderungen bei der Beihilfe in Bayern seit dem 1. Januar 2025 umfassen die Erhöhung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 auf bis zu 131 Euro und die Anhebung der beihilfefähigen Kosten für Pflegekräfte auf bis zu 795 Euro (Pflegegrad 2) und 1.497 Euro (höhere Pflegegrade).
Auch die Einführung der Beihilfefähigkeit für digitale Gesundheitsanwendungen ist eine Neuerung.
Wichtige Änderungen ab 2025
Häusliche Pflege
Entlastungsbetrag: Bei Pflegegrad 1 ist jetzt ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat beihilfefähig (vorher 125 Euro).
Kosten für Pflegekräfte
Die Kosten für Pflegekräfte sind nun bei Pflegegrad 2 bis zu 795 Euro und bei höheren Pflegegraden bis zu 1.497 Euro pro Monat beihilfefähig.
Digitale Gesundheitsanwendungen
„Gesundheits-Apps auf Rezept“ sind nun ebenfalls beihilfefähig.
Allgemeine Änderungen:
Der Wegfall der Vorgenehmigungspflichten für bestimmte Maßnahmen ist umgesetzt worden.
Der Mindestbetrag für die Einreichung von Belegen wurde abgeschafft.
Einkommensgrenze für Ehepartner
Die Einkommensgrenze für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen der Ehe- oder Lebenspartner wurde für das Jahr 2024 auf 20.878 Euro angehoben.
Beihilfeanspruch für Kinder
Beihilfeberechtigte Kinder haben grundsätzlich einen Beihilfesatz von 80 Prozent.
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Red 20251116