Laufbahnverordnung in Bayern: § 44 Anlage 2

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Anlage 2

(zu § 44) 

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Höherer Dienst 

Besondere Fachrichtungen im höheren Dienst (ohne Schulen und Hochschulen)   Berufe bzw.
Berufsabschlußbezeichnungen -
Sonderregelungen nach § 44 Abs. 3
Satz 4 in Klammern -
 
1. Ärztlicher Dienst - ohne Gesundheitsämter und Regierungen  Arzt (Die Dauer der hauptberuflichen
Tätigkeit beträgt in jedem Fall drei Jahre.
Für die hauptberufliche Tätigkeit rechnet
die Zeit nach der Approbation oder nach
der Erteilung der Erlaubnis nach § 10 BÄO
außer im Fall des § 10 Abs. 5 BÄO.) 
2. Dienst als Biologe Diplom-Biologe Univ. 
3. Dienst als Chemiker - auch in den Fachrichtungen Physikalische Chemie, Bio- und Geochemie  Diplom-Chemiker Univ. Diplom-Ingenieur Univ. - Studiengang Chemie-Ingenieurwesen - 
4. Gartenbaulicher Dienst - ohne Geschäftsbereich Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten  Diplom-Agraringenieur Univ. - Studiengang Gartenbauwissenschaften - 
5. Dienst als Lebensmittelchemiker  Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker (Die zusätzlich vorgeschriebene Ausbildung rechnet als hauptberufliche Tätigkeit.) 
6. Dienst als Mathematiker  Diplom-Mathematiker Univ. Diplom-Informatiker Univ. 
7. Pharmazeutischer Dienst  Apotheker 
8. Dienst als Physiker - auch in der Fachrichtung Geophysik und Biophysik  Diplom-Physiker Univ. 
9. Dienst als Psychologe  Diplom-Psychologe Univ. 
10. Dienst als Geologe  Diplom-Geologe Univ. 
11. Dienst in der Landesentwicklung, im Umweltschutz und in der Umweltgestaltung in fachspezifischen Aufgaben  Diplom-Ingenieur Univ. - Studiengang Landespflege - Diplom-Geograph Univ. Diplom-Agraringenieur Univ. 
12. Wirtschaftsverwaltungs-dienst a) im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie b) in den übrigen Verwaltungen nur in Bereichen mit fachspezifischen Aufgaben   Diplom-Ökonom Univ. Diplom-Kaufmann Univ. Diplom-Volkswirt Univ. Diplom-Wirtschaftsingenieur Univ. 
13. Dienst bei den Museen
und Sammlungen, beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege sowie in der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
 
Ägyptologe Altertumskundler Amerikanistiker Archäologe Ethnologe Historiker Indologe Kulturwissenschaftler Kunsthistoriker Musikwissenschaftler Prähistoriker Sinologe Theaterwissenschaftler und Volkskundler (jeweils mit abgeschlossener Doktorprüfung) Diplom-Biologe Univ. Diplom-Chemiker Univ. Diplom-Geologe Univ. Diplom-Geophysiker Univ. Diplom-Ingenieur Univ. - Studiengang Architektur, Bergbau, Elektrotechnik, Maschinenbau, Technische Physik - Diplom-Mineraloge Diplom-Physiker, Diplom-Restaurator Univ. (Auf die hauptberufliche Tätigkeit nach § 44 Abs. 2 Nr. 2 kann angerechnet werden eine Tätigkeit als 1. Volontär an öffentlichen Museen und Sammlungen sowie beim Landesamt für Denkmalpflege, 2. Wissenschaftlicher Assistent oder Hochschulassistent an einer wissenschaftlichen Hochschule sowie als Akademischer Rat oder Akademischer Oberrat im Beamtenverhältnis auf Zeit, 3. Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder anderer
14. Technischer Dienst im Bereich der Informations-techniken  Diplom-Mathematiker Univ. Diplom-Informatiker Univ. Diplom-Ingenieur Univ. - Studiengang Elektrotechnik, Schwerpunkt Nachrichtentechnik - Diplom-Wirtschaftsinformatiker Univ. 
15. Dienst als Statistiker  Diplom-Statistiker Univ. 
16. Dienst als Lebensmitteltechnologe      Diplom-Ingenieur Univ. - Studiengang Lebensmitteltechnologie - 

 


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