Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG): Artikel 28 Ruhegehaltssatz für Beamte und Beamtinnen auf Zeit

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Freistaats Bayern geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


.

Zur Übersicht des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes

 

Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG)

Art. 28 Ruhegehaltssatz für Beamte und Beamtinnen auf Zeit

Für Beamte und Beamtinnen auf Zeit, die eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von zehn Jahren zurückgelegt haben, beträgt das Ruhegehalt, wenn es für sie günstiger ist, nach einer Amtszeit von acht Jahren als Beamter oder Beamtin auf Zeit 35 v.H. der ruhegehaltfähigen Bezüge und steigt mit jedem weiteren vollen Amtsjahr als Beamter oder Beamtin auf Zeit um 1,91333 v.H. der ruhegehaltfähigen Bezüge bis zum Höchstruhegehaltssatz von 71,75 v.H. Als Amtszeit rechnet hierbei auch die Zeit bis zur Dauer von fünf Jahren, die ein Beamter oder eine Beamtin auf Zeit im einstweiligen Ruhestand zurückgelegt hat. Art. 26 Abs. 2 und 3 finden Anwendung.
Unterabschnitt 5 Unterhaltsbeitrag; Beamte und Beamtinnen auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion


Urlaub, Reise und Freizeit zu den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Bayern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeberin Bayern. Besonders lohnenswert ist München (mit den Sehenswürdigkeiten Marienplatz, Frauenkirche, Deutsches Museum, Englischer Garten, Schloss Nymphenburg). Viel zu bieten hat auch die Frankenmetropole Nürnberg (Christkindlesmarkt, Historische Altstadt, Lorenz Kirche, Nürnberger Frauenkirche, Kaiserburg, Reichsparteitagsgebäude). Schauen Sie auch mal in Bamberg vorbei mit dem Weltkulturerbe Bamberg, Historische Altstadt, Alte Hofhaltung und Bamberger Dom). Neben Bergen bietet Bayern auch sehr schöne Seen: Chiemsee, Starnberger See, Tegernsee, Eibsee und der Königssee mit seinem berühmten ECHO)...  


 

mehr zu: Beamtenversorgungsrecht in Bayern
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-bayern.de © 2024