|
BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern geeignet). BEHÖRDEN-ABO >>> hier bestellen ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beam-tinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung |
Zur Übersicht des Bayerischen Beamtengesetzes
Art. 150 Verteilung der Versorgungslast nach bisherigem Recht
(1) Die Verteilung der Versorgungslast regelt sich nach bisherigem Recht, wenn der Beamte im Einverständnis mit seinem Dienstherrn in den Dienst eines anderen Dienstherrn übernommen worden ist.
(2) 1 Der Staat trägt die gesetzlichen Versorgungsbezüge für die Beamten der früheren staatlichen Polizeiverwaltungen und ihre Hinterbliebenen aus den vor Ablauf des 8. Mai 1945 eingetretenen Versorgungsfällen auch insoweit, als er nach § 82 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen nicht zahlungspflichtig ist. 2 Er erstattet den Städten, die nach § 82 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen die Aufgaben der früheren staatlichen Polizeiverwaltungen übernommen haben und damit Dienstherren der Beamten dieser Dienststellen geworden sind, bei Eintritt des Versorgungsfalls den Anteil an den Versorgungsbezügen, der dem Verhältnis der bis zum Ablauf des 8. Mai 1945 im planmäßigen Beamtenverhältnis bei der Polizei zurückgelegten vollen Dienstjahre zu den nach dem 8. Mai 1945 im planmäßigen Gemeindedienst zurückgelegten vollen
Dienstjahren entspricht. 3 Die Bewilligung von Versorgungsbezügen auf Grund von Kannvorschriften, für die den Staat eine Erstattungspflicht trifft, bedarf der Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen.
(3) 1 Der Staat trägt die Versorgung für die unter Kapitel II des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes fallenden früheren Bediensteten des Reichsnährstands, die am 8. Mai 1945 bei Einrichtungen des Reichsnährstands in Bayern beschäftigt waren. 2 Das gleiche gilt für unter Kapitel II des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes fallende Versorgungsempfänger des Reichsnährstands, die am 8. Mai 1945 von einer Versorgungskasse des Reichsnährstands in Bayern Versorgungsbezüge erhalten haben.
|
Urlaub, Reise und Freizeit zu den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Bayern Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeberin Bayern. Der Freistaat Bayern bietet eine beeindruckende Mischung aus klassischer Kultur und modernen Erlebnissen. Highlights sind Museen wie das Deutsche Museum bietet einen einmaligen Einblick in Kultur. Sehr beliebte Ausflugsziele sind zudem Top-Sehenswürdigkeiten in Bayern und der einmaligen Natur & Seen: Königssee/Obersee, Eibsee, Walchensee, Hintersee mit Zauberwald, Partnachklamm, Almbachklamm, Naturpark Altmühltal.Kultur & Geschichte: Schloss Neuschwanstein, Augsburger Puppenkiste, Fuggerei Augsburg, Würzburger Residenz, Regensburger Altstadt.Aktivitäten & Familie: Zugspitze, Deutsches Museum München, Legoland Deutschland, Freizeit-Land Geiselwind, Waldseilgarten Höllschlucht, Monte Kaolino. Deutsches Museum München: Einsatz von künstlicher Intelligenz in der „Future Box“ für interaktive Bildung und Erlebnisse.im Tourismus: Persönliche Führung und Planung von Besichtigungen. Wichtige Hinweise Fake-Angebote, hier ist Vorsicht geboten, da KI zur Erstellung von gefälschten Reiseangeboten genutzt werden kann.UNESCO-Status: Die Königsschlösser von Ludwig II. sind UNESCO-Weltkulturerbe.Für Familien sind der Märchenwald in Wolfratshausen oder der Wildpark Poing tolle Ausflugsziele. Die Therme Erding und das BMW Museum bieten Highlights in der Nähe von München.
Besonders lohnenswert ist München (mit den Sehenswürdigkeiten Marienplatz, Frauenkirche, Deutsches Museum, Englischer Garten, Schloss Nymphenburg). Viel zu bieten hat auch die Frankenmetropole Nürnberg (Christkindlesmarkt, Historische Altstadt, Lorenz Kirche, Nürnberger Frauenkirche, Kaiserburg, Reichsparteitagsgebäude). Schauen Sie auch mal in Bamberg vorbei mit dem Weltkulturerbe Bamberg, Historische Altstadt, Alte Hofhaltung und Bamberger Dom). Neben Bergen bietet Bayern auch sehr schöne Seen: Chiemsee, Starnberger See, Tegernsee, Eibsee und der Königssee mit seinem berühmten ECHO). Mehr Informationen bietet das Freizeit & Urlaubsportal urlaubsverzeichnis-online.de |